CAS, DAS, MAS, Bachelor und Master
Die Ausbildungslandschaft ist heute schon etwas unübersichtlich. Seit 2002 hat die Schweiz die Bologna-Deklaration umgesetzt. Ein MAS ist bei Weitem kein (konsekutiver) Master:
MAS ist kein akademischer Grad
Master sind 270 ECTS, MAS sind 60 ECTS
Jedoch: Häufig wird für ein CAS, DAS und MAS ein höherer Abschluss vorausgesetzt. Es ist also eine Weiterbildung für Personen mit Hochschulabschluss und einschlägiger Berufserfahrung.
Da gibt es also die ‘Nachdiplom-Lehrgänge’ oder Weiterbildungen:
Certificate of Advanced Studies CAS 10 ECTS
Diploma of Advanced Studies DAS 30 ECTS (3 CAS)
Master of Advanced Studies MAS 60 ECTS (2 DAS; 6 CAS)
Executive Master (EM) 60 ECTS
Dann kommt die eigentliche “akademische” Welt:
Das Studiensystem der Universitären Hochschulen besteht aus den drei Stufen Bachelor, Master und Doktorat (PhD)
Bachelor 180 ECTS
BEng (Bachelor of Engineering)
BLaw (Bachelor of Law)
BMed (Bachelor of Medicine)
B Dent Med (Bachelor of Dental Medicine)
B Vet Med (Bachelor of Veterinary Medicine)
BTh (Bachelor of Theology)
Für ein Master ist immer ein Bachelor Voraussetzung
Master 90 ECTS (Total also 270 ECTS)
MA (Master of Arts): Geisteswissenschaften, Künste, Studiengänge im Bereich Unterricht, z.T. Sozialwissenschaften
MSc (Master of Science): Naturwissenschaften, Wirtschaft, Gesundheit, z.T. Sozialwissenschaften
MEng (Master of Engineering)
MLaw (Master of Law)
MMed (Master of Medicine)
M Chiro Med (Master of Chiropractic Medicine)
M Dent Med (Master of Dental Medicine)
M Vet Med (Master of Veterinary Medicine)
MTh (Master of Theology)
Der Bachelor ist der erste Studienabschluss im Rahmen des mehrstufigen Bachelor-Master-Systems. Mit dem Bachelor Studium erwirbt man in 3 Jahren einen berufsqualifizierender Hochschulabschluss.
ECTS
Alle Studienleistungen sind mit Kreditpunkten nach dem ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) versehen. Ein ECTS-Punkt entspricht einem durchschnittlichen studentischen Arbeitspensum von 30 Stunden. Ein Bachelorstudium umfasst 180, ein Masterstudium 90 oder 120 ECTS-Punkte.
Lizentiats- und Diplomstudiengänge sind durch die europaweit kompatiblen Bachelor- und Masterabschlüsse abgelöst
In der Schweiz wurde ab 2001/2002 die Bologna-Deklaration umgesetzt. Seither ersetzen das Bachelor- und das Masterstudium zusammen das zuvor einstufige universitäre Lizentiats- respektive Diplomstudium. Die ehemaligen Universitätsabschlüsse Lizentiat und Diplom sind einem Masterabschluss folglich gleichwertig.
=> Lizentiate und Diplome (anerkannter UNI) sind einem Masterabschluss gleichwertig
Weitere (alte):
FH (FachHochschule), dipl. ->Keine Titelumwandlung
Titelführung: Die altrechtlichen Titel bleiben auch nach der Umstellung auf das Bachelor-/Master-System geschützt. Seit dem 1. Januar 2009, mit der Abgabe der ersten Bachelor-Diplome können Inhaberinnen und Inhaber anerkannter altrechtlicher Titel zusätzlich den Titel Bachelor of Arts respektive Bachelor of Science führen
HTL, HWV, HFG, HHF ->Antrag auf Umwandlung in FH möglich (beim SBFI)
NDS: Wer ein eidgenössisch anerkanntes Nachdiplom nach altem Recht erworben hat, ist berechtigt, den Titel «Nachdiplom [Name der FH] in Richtung [Bezeichnung der Richtung]» zu führen. Eine Umwandlung in die neuen Weiterbildungsmaster-Titel (MAS oder EMBA) kann nicht vorgenommen werden.
Es gibt aber noch:
Höhere Fachschulen HF
Die Bildungsgänge HF sind praxisorientiert und vermitteln in erster Linie Fachkenntnisse des jeweiligen Bereichs. Sie fördern arbeitsmarktorientierte Fach- und Führungskompetenzen.
Sie verbinden theoretische und praktische Ausbildungseinheiten. Vollzeitliche Ausbildungen beinhalten auch Praktika.
Die Bildungsgänge HF gehören zur Tertiärstufe und richten sich an Personen mit einem Abschluss der Sekundarstufe II.