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CAS, DAS, MAS, Bachelor und Master

Die Ausbildungslandschaft ist heute schon etwas unübersichtlich. Seit 2002 hat die Schweiz die Bologna-Deklaration umgesetzt. Ein MAS ist bei Weitem kein (konsekutiver) Master:
MAS ist kein akademischer Grad
Master sind 270 ECTS, MAS sind 60 ECTS
Jedoch: Häufig wird für ein CAS, DAS und MAS ein höherer Abschluss vorausgesetzt. Es ist also eine Weiterbildung für Personen mit Hochschulabschluss und einschlägiger Berufserfahrung.

Da gibt es also die ‘Nachdiplom-Lehrgänge’ oder Weiterbildungen:
Certificate of Advanced Studies CAS 10 ECTS
Diploma of Advanced Studies DAS 30 ECTS (3 CAS)
Master of Advanced Studies MAS 60 ECTS (2 DAS; 6 CAS)
Executive Master (EM) 60 ECTS

Dann kommt die eigentliche “akademische” Welt:
Das Studiensystem der Universitären Hochschulen besteht aus den drei Stufen Bachelor, Master und Doktorat (PhD)
Bachelor 180 ECTS
BEng (Bachelor of Engineering)
BLaw (Bachelor of Law)
BMed (Bachelor of Medicine)
B Dent Med (Bachelor of Dental Medicine)
B Vet Med (Bachelor of Veterinary Medicine)
BTh (Bachelor of Theology)

Für ein Master ist immer ein Bachelor Voraussetzung
Master 90 ECTS (Total also 270 ECTS)
MA (Master of Arts): Geisteswissenschaften, Künste, Studiengänge im Bereich Unterricht, z.T. Sozialwissenschaften
MSc (Master of Science): Naturwissenschaften, Wirtschaft, Gesundheit, z.T. Sozialwissenschaften
MEng (Master of Engineering)
MLaw (Master of Law)
MMed (Master of Medicine)
M Chiro Med (Master of Chiropractic Medicine)
M Dent Med (Master of Dental Medicine)
M Vet Med (Master of Veterinary Medicine)
MTh (Master of Theology)

Der Bachelor ist der erste Studienabschluss im Rahmen des mehrstufigen Bachelor-Master-Systems. Mit dem Bachelor Studium erwirbt man in 3 Jahren einen berufsqualifizierender Hochschulabschluss.

ECTS

Alle Studienleistungen sind mit Kreditpunkten nach dem ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) versehen. Ein ECTS-Punkt entspricht einem durchschnittlichen studentischen Arbeitspensum von 30 Stunden. Ein Bachelorstudium umfasst 180, ein Masterstudium 90 oder 120 ECTS-Punkte.

Lizentiats- und Diplomstudiengänge sind durch die europaweit kompatiblen Bachelor- und Masterabschlüsse abgelöst
In der Schweiz wurde ab 2001/2002 die Bologna-Deklaration umgesetzt. Seither ersetzen das Bachelor- und das Masterstudium zusammen das zuvor einstufige universitäre Lizentiats- respektive Diplomstudium. Die ehemaligen Universitätsabschlüsse Lizentiat und Diplom sind einem Masterabschluss folglich gleichwertig.

=> Lizentiate und Diplome (anerkannter UNI) sind einem Masterabschluss gleichwertig

Weitere (alte):
FH (FachHochschule), dipl. ->Keine Titelumwandlung
Titelführung: Die altrechtlichen Titel bleiben auch nach der Umstellung auf das Bachelor-/Master-System geschützt. Seit dem 1. Januar 2009, mit der Abgabe der ersten Bachelor-Diplome können Inhaberinnen und Inhaber anerkannter altrechtlicher Titel zusätzlich den Titel Bachelor of Arts respektive Bachelor of Science führen

HTL, HWV, HFG, HHF ->Antrag auf Umwandlung in FH möglich (beim SBFI)
NDS: Wer ein eidgenössisch anerkanntes Nachdiplom nach altem Recht erworben hat, ist berechtigt, den Titel «Nachdiplom [Name der FH] in Richtung [Bezeichnung der Richtung]» zu führen. Eine Umwandlung in die neuen Weiterbildungsmaster-Titel (MAS oder EMBA) kann nicht vorgenommen werden.

Es gibt aber noch:
Höhere Fachschulen HF
Die Bildungsgänge HF sind praxisorientiert und vermitteln in erster Linie Fachkenntnisse des jeweiligen Bereichs. Sie fördern arbeitsmarktorientierte Fach- und Führungskompetenzen.
Sie verbinden theoretische und praktische Ausbildungseinheiten. Vollzeitliche Ausbildungen beinhalten auch Praktika.
Die Bildungsgänge HF gehören zur Tertiärstufe und richten sich an Personen mit einem Abschluss der Sekundarstufe II.

https://www.ausbildung-weiterbildung.ch/Bildungshilfe/Faq/